Aktuelle Ausgabe 3/2025
Aufsätze
Judith Froese
Das Amt der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente zwischen Neutralität und Politizität
Winfried Kluth
Der Rechtsrahmen für Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Binnengrenzen
Enrico Peuker
Die Finanzierung kommunaler Digitalisierungsvorhaben durch den Bund
Rechtsfragen der Ausrichtung der Projektförderung des Bundes auf eine stärkere Nachnutzung digitaler Anwendungen durch Kommunen
Holger Kolb
Exekutive Rechtsetzung im Erwerbsmigrationsrecht
Zu den Funktionen des Art. 80 Abs. 1 S. 1 und 2 GG am Beispiel der §§ 20a Abs. 7, 20b Abs. 3 AufenthG
Forum
Jonas Hyckel
Das Trojanische Pferd im Gesetzgebungsverfahren
Verfassungs- und geschäftsordnungsrechtliche Umgestaltungsgrenzen Gesetzentwürfe modifizierender Änderungsanträge - zugleich ein Beitrag zum Denaturierungsverbot
Roland Koch / Thomas Weck
Jetzt gilt es: Sandboxes, Regulierungslabore, Bundesexperimentiergesetz
Literatur
Hans-Günter Henneke
Orphal, Die demokratische Revisibilität von Fiskalregeln
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Aufsätze
Judith Froese
Das Amt der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente zwischen Neutralität und Politizität
Neben den juristischen Mitteln, die das Grundgesetz als wehrhafte Demokratie vorsieht, ist in jüngerer Zeit eine andere Strategie zum Umgang mit und zur Wappnung gegen Demokratiefeinde getreten: Das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Öffentlichkeitsarbeit. Nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch Regierungsmitglieder, Bürgermeister und Parlamentspräsidenten informieren die Öffentlichkeit und benennen derlei Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine solche "kommunikative Verfassungsverteidigung" durch Parlamentspräsidenten steht in einem Spannungsverhältnis zu ihrer Funktion als "symbolische und offizielle Personifizierung" der Gesamtheit des jeweiligen Parlaments. Der vorliegende Beitrag analysiert vor diesem Hintergrund Zulässigkeit und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Parlamentspräsidenten.
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Winfried Kluth
Der Rechtsrahmen für Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den Binnengrenzen
Das 1985 verhandelte und seit 1995 rechtswirksame Schengen-Recht wird als die sinnfälligste Manifestation der Europäischen Integration angesehen und wertgeschätzt. In den letzten Jahren ist der freie Grenzübertritt an den Binnengrenzen aber unter Druck geraten, zunächst im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlingskrise 2015, dann im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und inzwischen wieder durch die Migration. Unter Berufung auf Sicherheitsinteressen wird eine Neujustierung des Ausgleichs zwischen Freizügigkeit und Kontrolle gefordert. Im Jahr 2024 wurde der Schengener-Grenzkodex zu diesem Zweck bereits einmal geändert. Der Beitrag geht auf die Folgen dieser Reform näher ein und diskutiert aktuelle Streitfragen.
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Enrico Peuker
Die Finanzierung kommunaler Digitalisierungsvorhaben durch den Bund
Rechtsfragen der Ausrichtung der Projektförderung des Bundes auf eine stärkere Nachnutzung digitaler Anwendungen durch Kommunen
Der Bund fördert die Entwicklung innovativer, nachnutzbarer digitaler Anwendungen in und für Kommunen. Ob diese Lösungen dann aber tatsächlich von anderen Kommunen nachgenutzt werden, nimmt die Bundesförderung nicht in den Blick. Der Beitrag beleuchtet daher den verfassungs- und haushaltsrechtlichen Spielraum der Bundesministerien, um im Rahmen von künftigen Projektförderprogrammen für Kommunen den Transfer und die Nachnutzung bestehender digitaler Anwendungen in der Fläche zu fördern.
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Holger Kolb
Exekutive Rechtsetzung im Erwerbsmigrationsrecht
Zu den Funktionen des Art. 80 Abs. 1 S. 1 und 2 GG am Beispiel der §§ 20a Abs. 7, 20b Abs. 3 AufenthG
Das jüngst erneut umfassend überarbeitete deutsche Erwerbsmigrationsrecht hat einen bereits seit einigen Jahren beobachtbaren Trend, die der Exekutive zur Verfügung stehenden Kompetenzen der Rechtsetzung zu erweitern, fortgesetzt. Aufzeigen lässt sich dies in besonderer Deutlichkeit an den Optionen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Die am Beispiel des Erwerbsmigrationsrechts und dabei besonders des Spezialsegments der Arbeitsplatzsuche aufzeigbaren Funktionen und Risiken einer weitgehenden Verlagerung von Rechtssetzungskompetenzen auf die Exekutive sind Gegenstand dieses Beitrags.
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Forum
Jonas Hyckel
Das Trojanische Pferd im Gesetzgebungsverfahren
Verfassungs- und geschäftsordnungsrechtliche Umgestaltungsgrenzen Gesetzentwürfe modifizierender Änderungsanträge - zugleich ein Beitrag zum Denaturierungsverbot
Dass sich der am Ende des parlamentarischen Verfahrens beschlossene Gesetzestext vom Inhalt seiner ihm zugrunde liegenden Initiative lösen kann, hat nicht nur der Bundestagsabgeordnete und Bundesminister der Verteidigung Peter Struck (1943-2012) auf die vielzitierte und als "Struck´sches Gesetz" bekannt gewordene Formulierung gebracht: "Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist." Es ist ein wesentliches Element des demokratischen Parlamentarismus, dass sich der verbindlich werdende politische Gestaltungswille - ausgehend von einem konkreten Regelungsentwurf - in öffentlicher Verhandlung von Argument und Gegenargument in einem Prozess der Abwägung und Abänderung verfertigt. Dieses Idealbild der transparenten Gesetzgebung durch Debatte und Verbesserung ist nun in der Praxis gelegentlich dadurch gekennzeichnet, dass öffentlich begonnene, im Fachausschuss nicht öffentlich fortgesetzte Legislativverfahren thematische Umgestaltungen erfahren, mit denen zuvor nicht unbedingt hat gerechnet werden müssen. Insbesondere im Wege des Änderungsantrags werden mitunter sachfremde Gegenstände in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingeschleust, die im Format "Änderungsantrag" deplatziert sind. Der Beitrag untersucht die verfassungs- sowie geschäftsordnungsrechtlichen Schranken Gesetzentwürfe modifizierender Änderungsanträge, die geläufig mit dem Begriff des Denaturierungsverbots ausgewiesen werden. Dass die hier aus bundesrechtlicher Perspektive dargelegten, legislativem Etikettenschwindel Grenzen setzenden Grundsätze allgemeinen parlamentsrechtlichen Verfahrensvorschriften entsprechen, soll ein gelegentlicher vergleichender Seitenblick auf das Thüringer Verfassungs- und Geschäftsordnungsrecht belegen.
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Roland Koch / Thomas Weck
Jetzt gilt es: Sandboxes, Regulierungslabore, Bundesexperimentiergesetz
Reallabore ermöglichen befristete Abweichungen vom geltenden Recht zur Erprobung neuer Technologien, Verfahren und Organisationsformen. Solche Regelungen werfen grundlegende Fragen der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Unionsrecht auf - insbesondere hinsichtlich Gesetzesvorbehalt, Bestimmtheit, Gleichbehandlung und föderaler Zuständigkeiten. Zugleich erzeugen sie Rückwirkungen auf den Bestand des geltenden Rechts, wenn sich Regelungen in der Erprobung als entbehrlich erweisen. Zur Einführung von Reallaboren erscheint gegenüber dem derzeit verhandelten Reallaboregesetz eine Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz vorzugswürdig, ergänzt um fachgesetzliche Experimentierklauseln und abgestimmte föderale Vollzugsmodelle.
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