Aktuelle Ausgabe 3/2026
Aufsätze
Sven Hölscheidt
Wie gelingt die Verteidigung der Demokratie?
Tilman Hoppe / Sara Vogd Sanchez, Berlin
Wer ist hier Lobbyist? Bund und Länder im Vergleich
Norbert Ullrich / Henning Schumacher
(Straf-)Verfolgung politischer Meinungsäußerungen - Bestandsaufnahme und Reformvorschläge
Forum
Hans-Günter Henneke
Beinhaltet das LKEG wirklich "Millionen für den gefräßigen Söder, damit der möglichst seinen Mund hält"?
Holger Greve
Gesetzgebungsbefugnisse im Bundesstaat im Spiegel technologischer Entwicklungen
Fabian Teichmann
Aktive Cyberabwehr ohne Verfassungsänderung?
Kompetenz- und rechtsetzungsbezogene Fragen des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
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Aufsätze
Sven Hölscheidt
Wie gelingt die Verteidigung der Demokratie?
Die Demokratie ist nicht generell in der Krise, so dass sie verteidigt werden müsste. Die Staatsorgane (vor allem der Bundestag) sind handlungsfähig. Noch, denn sie werden zunehmend von extremistischen Fraktionen bedroht. Die Bedrohung zeigt sich besonders in den Parlamenten, die anfällig sind für Obstruktion. Mit geeigneten Gegenmaßnahmen kann ihr begegnet werden. Erörtert werden Maßnahmen in Bezug auf Parlament, Parteien, Verfassungsgerichte, Regierungen und Bürger.
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Tilman Hoppe / Sara Vogd Sanchez, Berlin
Wer ist hier Lobbyist? Bund und Länder im Vergleich
Seit 2021 haben der Bund und sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen und Thüringen) Lobbyregister gesetzlich verankert. Am Anfang dieser Gesetze steht die Definition des "Lobbyisten": Nur wer Lobbyist ist, unterliegt der Registrierungspflicht. Der Vergleich zwischen den Gesetzen zeigt, wie kompliziert es für Gesetzgeber ist, Lobbyisten und Nichtlobbyisten voneinander abzugrenzen, wo sich die Definitionen - zum Teil auch in ihrer verfassungsrechtlichen Begründung - widersprechen und welche Regelungslücke sich in Bezug auf internationale Funktionsträger ergibt.
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Norbert Ullrich / Henning Schumacher
(Straf-)Verfolgung politischer Meinungsäußerungen - Bestandsaufnahme und Reformvorschläge
Nicht nur in der allgemeinen Öffentlichkeit und der Politik, sondern auch in der Rechtswissenschaft gibt es eine breite Debatte darüber, ob staatliche Maßnahmen die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährden. Im Zentrum der Diskussion steht dabei vor allem die Strafverfolgung. Der Beitrag untersucht, inwieweit diesbezügliche Befürchtungen berechtigt sind, und unterbreitet Vorschläge zu einzelnen Normen des StGB.
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Forum
Hans-Günter Henneke
Beinhaltet das LKEG wirklich "Millionen für den gefräßigen Söder, damit der möglichst seinen Mund hält"?
Inhalt und Verfahrensgang des am 9.7.2026 im Deutschen Bundestag und am 10.7.2026 im Bundesrat verabschiedeten Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) bedürfen deshalb näherer Befassung, weil dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Grundlage einer 1:1 - Umsetzung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag angesichts der seit 2024 bestehenden, bei Verabschiedung des Koalitionsvertrages bekannten größten kommunalen Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik in der Hauptsache etwas zu regeln vorgibt (Entlastung der Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten), was er nicht regelt, und in der Hauptsache quantitativ etwas regelt (Entlastung der finanzstarken Länder im Finanzkraftausgleich durch befristete Belastung des Bundes bei Neutralisierung der Wirkung für die finanzschwachen Länder), was zu einem tiefen strukturellen Eingriff in das zum 1.1.2020 neu geregelte mehrstufige Finanzausgleichssystem führt. Die dahinterstehende Frage an den Gesetzgeber nach dem "Warum?" ist letztlich nur mit den Worten zu beantworten: "Weil ich es kann!".
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Holger Greve
Gesetzgebungsbefugnisse im Bundesstaat im Spiegel technologischer Entwicklungen
Ausgehend von einer Aufbereitung der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern geht der Beitrag der interpretatorischen Entwicklung der bestehenden Gesetzgebungskompetenzen insbesondere in Bereichen dynamischen technologischen Fortschritts nach.
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Fabian Teichmann
Aktive Cyberabwehr ohne Verfassungsänderung?
Kompetenz- und rechtsetzungsbezogene Fragen des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
Am 27.5.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen. Er räumt dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmals Befugnisse zur "aktiven Cyberabwehr" ein - bis hin zum Auslesen, Löschen und Verändern von Daten auf fremden, auch ausländischen Systemen. Der Beitrag ordnet das Vorhaben nicht anhand des politischen Streits um das Etikett "Hackback" ein, sondern fragt nach seiner Tragfähigkeit in der grundgesetzlichen Kompetenzordnung und nach seiner rechtsetzungshandwerklichen Qualität. Er zeigt, dass die neue Bundeszuständigkeit auf schmalen und teils unbestimmten Kompetenztiteln ruht, ihr tatsächlicher Anwendungsbereich weit hinter der politischen Inszenierung zurückbleibt und der ehrlichere Weg - wie schon 2006 bei der Terrorismusabwehr - in einer Grundgesetzänderung läge, die der Gesetzgeber erneut scheut.
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