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Aktuelle Ausgabe 1/2024

Aufsätze

Björn Schiffbauer
Die Außengrenzen der Europäischen Union und das Völkerrecht
Aspekte einer territorialen Sicherungsbefugnis im Mehrebenensystem

Julius Rudolph
Resilienter Parlamentarismus
Zur Stärkung der Stellung des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse im Lichte von Parlamentsfunktionen und Abgeordnetenstatus
 

Forum

Hans-Günter Henneke
War die Haushaltskrise unvermeidbar?
Zur Empfehlung einer "unabhängigen Überwachung der Schuldenbremse in Deutschland"

Irene Vorholz
Systemgerechte Umsetzung statt unnötiger Verwaltungsreform
Ein Werkstattbericht zur neuen Kindergrundsicherung

Volker Boehme-Neßler
Nerds als Gesetzgeber? Zur Herausforderung der Verfassung durch
Algorithmen und KI

Florian Grotz
Welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen braucht ein Minister?
Ein Regelungsvorschlag aus Thüringen


Rechtsprechung

Christian Waldhoff
Politik und Gesetzgebung in Zeiten der Schuldenbremse
Zum Urteil des BVerfG zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021


Literatur

Rudolf Wendt
Handbuch Recht der Kommunalfinanzen. Finanzverfassungsrechtliche Stellung der kommunalen Ebene, kommunale Abgaben und andere Einnahmen, kommunaler Finanzausgleich.

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Aufsätze

Björn Schiffbauer 
Die Außengrenzen der Europäischen Union und das Völkerrecht
Aspekte einer territorialen Sicherungsbefugnis im Mehrebenensystem
Der Schutz des Territoriums hinter den EU-Außengrenzen betrifft die EU und ihre Mitgliedstaaten einerseits sowie Individuen und Drittstaaten andererseits. Daher können Maßnahmen der territorialen Sicherung an den Außengrenzen nach unterschiedlichen Rechtsordnungen bewertet werden, insbesondere dem Unionsrecht und dem Völkerrecht. Vor diesem Hintergrund werden die rechtlichen Implikationen von Außengrenzen sowie die Befugnis der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Sicherung ihres Gebiets aus verschiedenen Perspektiven dargestellt, um sodann die sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse de lege lata und de lege ferenda aufzuschlüsseln.

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Julius Rudolph 
Resilienter Parlamentarismus
Zur Stärkung der Stellung des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse im Lichte von Parlamentsfunktionen und Abgeordnetenstatus
Der globale Zustand der liberalen Demokratie gibt Anlass, das Grundgesetz auf seine Resilienz zu untersuchen. Im Fokus stehen dabei die Essentialia des parlamentarischen Regierungssystems, da weniger die zum Schutz der Verfassung konzipierten Gehalte der wehrhaften Demokratie, als die politischen Institutionen sowie die plurale Parteienlandschaft für die bemerkenswerte Stabilität der politischen Ordnung verantwortlich zeichnen. Aufgrund verschiedener sich wechselseitig bedingender Risikofaktoren sind allerdings zunehmend Tendenzen einer Entparlamentarisierung zu beobachten, die teilweise im Grundgesetz selbst angelegt ist. Um die Marginalisierung des Parlaments aufzuhalten, schlägt dieser Beitrag eine weitreichende parlamentarische Selbstorganisation durch ein Parlamentsfunktionengesetz de lege ferenda vor. Es soll das institutionelle Verhältnis von Bundestag und Bundesregierung durch Ausgestaltung von Parlamentsfunktionen unter Berücksichtigung statusrechtlicher Postulate normieren und zugleich das Parlament als responsives Zentrum der Öffentlichkeit stärken. Hingegen versprechen die oftmals propagierten Bürgerräte vor der Folie der hiesigen Problemwahrnehmung kaum Abhilfe.

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Forum

Hans-Günter Henneke 
War die Haushaltskrise unvermeidbar?
Zur Empfehlung einer "unabhängigen Überwachung der Schuldenbremse in Deutschland" Büttner hat sich in dieser Zeitschrift (ZG 2023, 174) ausführlich mit der Verpflichtung Deutschlands zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin befasst und ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat und seinen Unabhängigen Beirat im Detail dargelegt und dabei auf S. 180 f. hervorgehoben, dass seit 2020 zwar der Stabilitätsrat, nicht aber dessen Unabhängiger Beirat auch mit der Überprüfung von Art. 109 Abs. 3 GG beauftragt ist. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, ob bei einer unabhängigen Überprüfung die durch die Nichtigkeit des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes ausgelöste Haushaltskrise im Winter 2023/24 hätte vermieden werden können.

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Irene Vorholz 
Systemgerechte Umsetzung statt unnötiger Verwaltungsreform
Ein Werkstattbericht zur neuen Kindergrundsicherung
Angesichts der Vielzahl familien- und kindbezogener Unterstützungsleistungen wird die Schaffung einer optimierten Geldleistung für Kinder, eine sog. Kindergrundsicherung, seit Jahren überlegt. Durch eine Bündelung mehrerer Leistungen soll es zu mehr Übersichtlichkeit und einer besseren Erreichbarkeit kommen. Der Regierungsentwurf eines Kindergrundsicherungsgesetzes erreicht dieses Ziel nicht. Der Aufwand für bedürftige Familien wird nicht reduziert, sondern sogar erhöht. Die vorgesehene Umsetzung über die Bundesagentur für Arbeit unter der neuen Bezeichnung "Familienservice" ist verfassungsrechtlich bedenklich und führt zu Doppel- und Parallelstrukturen zu den Jobcentern sowie zu einer Verschlechterung der flächendeckenden Erreichbarkeit. Der Beitrag bereitet die Entstehungsgeschichte sowie die maßgeblichen Kritikpunkte auf und stellt dem eine Lösung ohne Verwaltungsreform gegenüber, nämlich die Abwicklung der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder über die Jobcenter.

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Volker Boehme-Neßler 
Nerds als Gesetzgeber? Zur Herausforderung der Verfassung durch Algorithmen und KI
Die digitale Welt wird geformt von Algorithmen. Von ihnen hängt es ab, was im - nicht nur digitalen - Alltag möglich ist - und was nicht. Hinter dieser banalen Erkenntnis verbirgt sich ein Problem für die Demokratie, das bisher wenig beachtet wird. In der Demokratie sind die Parlamente die Rechtsetzer. Über die Algorithmen, die den Alltag prägen, entscheiden dagegen Internet-Unternehmen, Programmierer und Software-Ingenieure. Um es zuzuspitzen: Werden die Nerds aus dem Silicon Valley zum faktischen Gesetzgeber? Und ist das demokratieverträglich?

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Florian Grotz 
Welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen braucht ein Minister?
Ein Regelungsvorschlag aus Thüringen
Der Beitrag befasst sich mit zwei Gesetzentwürfen der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, die eine Normierung von fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für ein Ministeramt in der Landesverfassung und im Ministergesetz vorsehen. Die Ausgangsüberlegung, dass Minister aufgrund ihres politisch herausgehobenen und funktional bedeutsamen Amtes besonderer Qualifikationsmerkmale bedürfen, wird durch die Befunde der politikwissenschaftlichen Regierungsforschung weitgehend gestützt. Die Vielzahl der in Betracht kommenden Merkmale und ihre kontextspezifisch unterschiedliche Relevanz sprechen allerdings gegen eine rechtliche Normierung solcher Qualifikationsanforderungen. Dies gilt auch für die hier vorgeschlagenen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für ein Ministeramt.

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Rechtsprechung

Christian Waldhoff 
Politik und Gesetzgebung in Zeiten der Schuldenbremse
Zum Urteil des BVerfG zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021
Die Entscheidung vom 15.11.2023 hat die 2009 eingeführte Schuldenbremse grundsätzlich von ihrem verfassungstheoretischen Ausgangspunkt gedeutet und für den zu entscheidenden Fall von Notlagen konkretisiert. Da es zudem um Sondervermögen ging und auch verfassungskräftige Haushaltsgrundsätze geschärft wurden, kann ohne weiteres von einem Grundsatzurteil gesprochen werden. Zuerst sind Genese und Funktion der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Erinnerung zu rufen (unter I.). Das Urteil ist aus dem Sachverhalt heraus darzustellen und zu analysieren (unter II.) bevor auf die möglichen Folgen und Reaktionen eingegangen werden kann (unter III.).

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