Logo C.F. Müller
Ausgabe 2/2023

Aufsätze

Holger Greve
Ein Jahrhundertvorhaben – Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften

 

Forum

Sandra Gerdes
Die Taxonomie-VO: ein stumpfes Schwert für „Sustainable Finance“?
Eine Analyse

Sabine Kropp
Reformen nach dem Mikado-Prinzip?
Das verfassungsändernde Gesetz zur Änderung der Ministerpräsidentenwahl im Freistaat Thüringen

Thiess Büttner
Die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat und seinen unabhängigen Beirat

 

Berichte

Klaus Ritgen
Die Kommunen im föderalen Schuldenstaat: Das Professorengespräch 2023 des Deutschen Landkreistags

Markus Mempel
„Wir müssen bei der Staatsverschuldung die Kurve kriegen“

 

Rechtsprechung

Matthias Ruffert
Das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz und das Urteil des BVerfG vom 6.12.2022

 

Literatur

Hans-Günter Henneke
Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

 

___________________________

 

Aufsätze

Holger Greve
Ein Jahrhundertvorhaben – Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften
Der noch aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 herrührende Verfassungsauftrag der Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften, der unter dem Grundgesetz fortgilt, ist bislang noch unerfüllt. Mittlerweile zeichnet sich jedoch ab, dass das Vorhaben politisch in dieser Legislatur aufgegriffen werden könnte, indem der Bund das für die Ablösung erforderliche Grundsätzegesetz erlässt. Die damit zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Fragestellungen sind komplex und untrennbar mit den spezifischen Besonderheiten der historischen Staatsleistungen verknüpft.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.  
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Forum

Sandra Gerdes
Die Taxonomie-VO: ein stumpfes Schwert für „Sustainable Finance“? – Eine Analyse
Das Kapitalmarktrecht schützt nach traditionellem Verständnis den Anleger und die Funktionalität des Finanzmarktes. Nicht zuletzt verändert die Taxonomie-VO das ursprüngliche Funktionsverständnis und fordert eine Entwicklung zu einem Sustainable Finance – einem nachhaltigen Finanzsystem. Der vorliegende Beitrag erörtert zunächst die grundlegenden Inhalte, die an kapitalmarktrechtliche Verkaufsprospekte aufgrund der Taxonomie-VO zu stellen sind. Nachdem in einem zweiten Schritt die Haftungsansprüche, die sich aus einer „taxonomiewidrigen“ Investition ergeben dargestellt wurden, befasst sich der Beitrag vertieft mit der Durchsetzung der Rechte des Anlegers und stellt dabei die formellen Defizite des Private Enforcement im Kapitalmarktrecht heraus. Zudem diskutiert der Beitrag auf Grundlage des Regierungsentwurfs zum VRUG vom 29.3.2023, inwieweit die von der Verbandsklagen-RL vorgegebene neuartige Verbandsklage auf Leistung einen Ausgleich der aktuellen Schwächen des Private Enforcement schaffen könnte.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Sabine Kropp
Reformen nach dem Mikado-Prinzip?
Das verfassungsändernde Gesetz zur Änderung der Ministerpräsidentenwahl im Freistaat Thüringen
Am 23.9.2020 brachte die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag einen verfassungsändernden Gesetzentwurf ein. Dieser sah – neben einer Reihe von anderen Regelungsinhalten – vor, den Modus der Wahl zum Ministerpräsidenten nach Art. 70 Abs. 3 der Landesverfassung anzupassen und die dort enthaltenen Regelungen zu präzisieren. Kern des Vorhabens war eine Klarstellung der Anforderungen, die zu gelten hätten, wenn ein einziger Kandidat im dritten Wahlgang zur Wahl stehen sollte. Zudem sah der Entwurf vor, eine Bestimmung in die Verfassung aufzunehmen, der zufolge den Fraktionen vor dem dritten Wahlgang eine mögliche Bedenkzeit eingeräumt würde. Was auf den ersten Blick nach einer überschaubaren, kleinen Anpassung der Verfassung aussieht, kann im ungünstigsten Fall weitreichende Folgen haben. Der nachfolgende Beitrag unternimmt eine Folgenabschätzung der diskutierten Regelungen vor dem Hintergrund der Entwicklung des Thüringer Parteiensystems. Er bezieht in einem weiteren Schritt Lösungsansätze und Erfahrungen anderer europäischer Demokratien in die Analyse ein.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Thiess Büttner
Die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat und seinen unabhängigen Beirat
Nach Erläuterung der für Deutschland geltenden Fiskalregeln wird die konkrete Praxis zur Sicherung der Einhaltung dieser Regeln dargestellt und bewertet. Eingangs erfolgt eine kurze Einordnung zur Funktion der Fiskalregeln, sodann werden die europäischen Fiskalregeln skizziert, bevor die nationale Absicherung dieser Regeln durch die Schuldenbremse entfaltet wird. Auf dieser Grundlage ist sodann die Rolle des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats zu beleuchten und von den Erfahrungen mit dem Regelwerk zu berichten, bevor abschließend die sich künftig stellenden Herausforderungen aufbereitet werden.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Berichte

Klaus Ritgen
Die Kommunen im föderalen Schuldenstaat: Das Professorengespräch 2023 des Deutschen Landkreistags
Zum dreißigsten Mal in Folge hat der Deutsche Landkreistag im März 2023 sein Professorengespräch durchführen können. Ein Grund zum Feiern, sollte man meinen. Echte Feierlaune wollte sich aber nicht einstellen, was fraglos dem Ernst der Themen geschuldet war, die auf der Tagesordnung standen. Denn es ging, mal wieder, um Krisenbewältigung. Krisen und ihre Bewältigung haben die Professorengespräche in den letzten Jahren wiederholt beschäftigt. Wurde 2016 um die Folgen der (ersten) Flüchtlingskrise gerungen, 1 stand die Tagung des Jahres 2021 – wie hätte es anders sein können – ganz unter dem Eindruck von „Corona“, aber auch den Folgen der Sturzfluten, die wenige Monate zuvor große Verwüstungen an der Ahr und in Teilen von Nordrhein-Westfalen angerichtet hatten. 2 Auch in diesem Jahr wäre es in Betracht gekommen, mit dem Krieg in der Ukraine ein weiteres Mal eine Krise auf die Tagesordnung zu setzen. Der seit dem 24.2.2022 andauernde Krieg führt aufgrund der von ihm ausgelösten Fluchtzuwanderung die Kommunen nicht nur erneut an die Grenzen ihrer Aufnahmefähigkeit (und mitunter auch schon darüber hinaus), sondern wirft – wie die zuvor genannten Krisen – ebenfalls Fragen nach der Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme auf, konkret etwa im Bereich der militärischen und zivilen Verteidigung oder bei der Sicherung der Energieversorgung. Um solche eher operativen Herausforderungen bei der Krisenbewältigung ging es diesmal allerdings nicht. Im Mittelpunkt standen vielmehr die finanziellen Folgen, die die Bewältigung dieser multiplen Krisen für die Haushalte der Europäischen Union, des Bundes, der Länder und natürlich auch der Kommunen zeitigen und vor allem um die insoweit zu beachten unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.


Markus Mempel
„Wir müssen bei der Staatsverschuldung die Kurve kriegen“
Am 15.3.2023 lud die Freiherr vom Stein-Gesellschaft zu ihrem 16. Hauptstadtgespräch nach Berlin ein. Das Timing hätte besser nicht sein können: inmitten heftiger koalitionsinterner Abstimmungsprobleme um den künftigen Bundeshaushalt vor dem Hintergrund kostenträchtiger Vorhaben im Koalitionsvertrag. Der Streit ging so weit, dass der Bundesfinanzminister die eigentlich für denselben Tag geplante Beratung des Bundeshaushalts 2024 im Bundeskabinett verschieben musste. Diese Dynamik konnte das Hauptstadtgespräch aufnehmen, an dessen Ende die allgemeine Erkenntnis stand, dass es mit der deutschen, aber auch europäischen Haushaltspolitik und dem damit verbundenen Verschieben riesiger Verbindlichkeiten auf kommende Generationen so nicht weitergehen kann.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Rechtsprechung

Matthias Ruffert
Das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz und das Urteil des BVerfG vom 6.12.2022
Ausgelöst durch den Schockmoment der beginnenden Pandemie sind auf EU-Ebene mit dem Programm NextGenerationEU lang vorbereitete Pläne zur Einrichtung eines schuldenfinanzierten Budgets verwirklicht worden. Die Finanzierung ist im Eigenmittelbeschluss 2020 verankert. Das dazugehörige Ratifizierungsgesetz wurde mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und einstimmig im Bundesrat verabschiedet. Die Verfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz verwirft das BVerfG in seinem Urteil vom 6.12.2022: Die EU könne sich zwar nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts, aber für einen begrenzten Zweck verschulden. Wenn die Unionsrechtswidrigkeit von NextGenerationEU nicht offensichtlich im Sinne der Ultra-vires-Rechtsprechung des BVerfG sein soll, so bleiben doch erhebliche Zweifel.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite