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Ausgabe 1/2020

Aufsätze

Matthias Rossi
Soft Law im Europarecht
Auswirkungen auf die vertikale und horizontale Kompetenzverteilung

Hans-Günter Henneke
Finanzverfassung mit Dauergeltung
Eine bis zu 30-jährige Übergangszeit ist Ende 2019 zu Ende gegangen


Forum

Marcel Jäkel
Institutionelle Entwicklungen und Tendenzen in den legislativen Prozessen der Europäischen Union
Der Zeitraum der 8. Wahlperiode des Europäischen Parlaments und der Juncker-Kommission (2014-2019)

Hanjo Hamann
Drei Desiderate zur Wissenschaft von der Gesetzestechnik
www.LegistiK.de – Reflexionen nach dem dritten Jahrestreffen des länderübergreifenden „Netzwerks Normprüfung“


Berichte

Klaus Ritgen
70 Jahre Grundgesetz: Sind die Eckpfeiler des Bundesstaates morsch geworden?
Ein Streitgespräch

Antje Khelil
Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW


Rechtsprechung

Christoph Ohler
Das Bundesverfassungsgericht als europäisches Kompetenzgericht
Zum Urteil über die Europäische Bankenunion vom 30.7.2019

 

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Aufsätze

Matthias Rossi
Soft Law im Europarecht
Auswirkungen auf die vertikale und horizontale Kompetenzverteilung
Soft Law wird im Europarecht in unterschiedlichen Erscheinungsformen von verschiedenen Akteuren eingesetzt. Stets bewegt es sich auf der Grenze zwischen Politik und Recht – es nutzt die Freiheit des Politischen und beansprucht doch die Verbindlichkeit des Rechts. Aus legistischer Perspektive kommt ihm insofern eine Experimentierfunktion zu, es lässt sich als »Recht im Werden« beschreiben. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive freilich gefährdet Soft Law die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und als unmittelbare Folge die Kompetenzverteilung in den Mitgliedstaaten, meist zu Lasten der nationalen Parlamente. Doch sie verfügen über »Rückholrechte«, können ein Unterlaufen ihrer Befugnisse durch den Erlass förmlichen Rechts stets verhindern.

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Hans-Günter Henneke
Finanzverfassung mit Dauergeltung
Eine bis zu 30-jährige Übergangszeit ist Ende 2019 zu Ende gegangen
Mit dem Jahreswechsel 2019/2020 beginnt für die Finanzverfassung des Grundgesetzes 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands eine neue Zeit: Die langen Jahre des Übergangs sind endlich vorbei! Im nachfolgenden Beitrag wird die Entwicklung vom Fonds »Deutsche Einheit« bis zur Dauergeltung der finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen – bei auflösend bedingter Normgeltung in Art. 143f i.V.m. Art. 143d Abs. 4 GG – hinsichtlich der Übergangsregelungen systematisierend nachgezeichnet.

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Forum

Marcel Jäkel
Institutionelle Entwicklungen und Tendenzen in den legislativen Prozessen der Europäischen Union
Der Zeitraum der 8. Wahlperiode des Europäischen Parlaments und der Juncker-Kommission (2014-2019)
Der Umstand, dass es während der jüngst geendeten 8. Wahlperiode des Europäischen Parlaments keine formellen Vertragsrevisionen zu verzeichnen gab, bedeutet nicht, dass in diesem Zeitraum keine institutionellen Veränderungen stattgefunden haben. Insbesondere die legislativen Prozesse auf Unionsebene sind seit jeher intra- und interinstitutionellen Selbstorganisationsprozessen unterworfen, welche auch außerhalb formeller Vertragsrevisionen kontinuierlich institutionelle Veränderungen mit sich bringen. Der Beitrag skizziert einige der jüngsten legislativen Tendenzen sowie die intra- und interinstitutionellen Entwicklungen der vergangenen Wahlperiode, welche insbesondere (aber nicht nur) das unionale »Gesetzgebungsverfahren« auch außerhalb eines ausgebliebenen vertragsändernden Zugriffs weiter (re-)formalisiert haben.

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Hanjo Hamann
Drei Desiderate zur Wissenschaft von der Gesetzestechnik
www.LegistiK.de - Reflexionen nach dem dritten Jahrestreffen des länderübergreifenden »Netzwerks Normprüfung«
Die Technik der Gesetzgebung fristet bisher ein Nischendasein in der juristischen Forschung und Lehre, obwohl sie treffend als »umgekehrte Subsumtion« beschrieben und damit als allgemeines Problem der Methodenlehre erkannt worden ist. Nun erhält die Wissenschaft von der Gesetzestechnik neue Impulse: Ein im vorletzten Jahr gegründeter Beratungskreis deutscher Rechtsnormprüfer(innen) hat im praktischen Erfahrungsaustausch konkrete Bedürfnisse artikuliert, die in drei Desiderate an die begleitende Wissenschaft münden. Die Experten befürworten eine Verwissenschaftlichung der Legistik, ihre Verankerung in der akademischen Lehre und den innovativen Umgang mit Herausforderungen der Digitalisierung. Alle drei Desiderate sind so aktuell wie traditionsreich, und schneiden sich in einem gemeinsamen Fluchtpunkt: Der öffentlichen Verfügbarkeit legistischer Arbeits- und Rechtsgrundlagen. Dafür steht nun das Internetportal www.LegistiK.de bereit, das neben praktischen Arbeitshilfen und Vorschriften auch rechtshistorische und rechtsvergleichende Materialien sammelt.

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