Logo C.F. Müller
Ausgabe 1/2021

Aufsätze

Dr. Klaus Ritgen
Gesetzgebung in Krisenzeiten – die Entwicklung des Infektionsschutzrechts
während der Corona-Pandemie 

Holger Greve
Grundrechtsschutz und Grundrechtseingriff im Zuge der Coronavirus-Pandemiebekämpfung

Bernd Grzeszick
Zurück auf Los?
Zur Zulässigkeit von Wahlkreisänderungen nach erfolgter Bewerberaufstellung

Michael W. Müller
Unbedingte Rechtsansprüche im Bildungsföderalismus
Von der Kindertagesförderung zur Ganztagesbetreuung im Grundschulalter


Forum

Markus Linden
Eine Ökonomisierung des Protests?
Kommerzielle Interessen und organisierte Akteure als Herausforderung des deutschen Petitionswesens


Literatur

PD. Dr. Roman Lehner, Göttingen/Konstanz
Die öffentlich-rechtliche Satzung, Dogmatische und theoretische Grundlagen einer Handlungsform der Verwaltung, von Torben Ellerbrok

Prof. Dr. Sven Hölscheidt, Berlin
Die parlamentarische Behandlung der europäischen Integrationsakte und ihre Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, von Kristina Stiegemeyer
 

____________________________

 

Aufsätze

Dr. Klaus Ritgen
Gesetzgebung in Krisenzeiten – die Entwicklung des Infektionsschutzrechts während der Corona-Pandemie
In Krisenzeiten ist neben der Exekutive auch der Gesetzgeber in besonderer Weise gefordert. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren, das häufig beschleunigt durchgeführt werden muss. Vielmehr stellt sich auch in materieller Hinsicht die Frage, ob das staatliche Instrumentarium zur Krisenbewältigung (noch) geeignet oder – unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben – nachzuschärfen ist. Dieser Befund trifft auch auf die Corona-Krise zu. Nachbesserungsbedarf wurde dabei vor allem im Hinblick auf die infektionsschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen gesehen, mit deren Konkretisierung der Gesetzgeber seiner demokratischen Verantwortung für die aktuellen, nach Häufigkeit und Intensität wohl beispiellosen Grundrechtseingriffe gerecht werden muss. Insoweit ist es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz zu einer deutlichen Verbesserung gekommen. Mit diesem Gesetz wurden auch einige – allerdings nicht alle – Regelungen aus den ersten beiden Bevölkerungsschutzgesetzen aufgehoben, die einer näheren verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten, weil sich der Bund damit Vollzugskompetenzen eingeräumt hat, die ihm von Verfassungs wegen nicht zustehen. Insgesamt hat sich das System des Vollzugsföderalismus auch in der Corona-Krise bewährt. Grundsätzlicher Änderungsbedarf im Sinne einer stärkeren Zentralisierung besteht insoweit nicht.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Holger Greve
Grundrechtsschutz und Grundrechtseingriff im Zuge der Coronavirus-Pandemiebekämpfung
Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie stellt die gesamte Rechtsordnung vor große Herausforderungen. Insbesondere die staatlich veranlassten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führen zu erheblichen Grundrechtseingriffen, dienen aber zugleich auch der Umsetzung grundrechtlich determinierter Schutzpflichten. Diese grundrechtliche Spannungslage unterliegt einer dynamischen Entwicklung und ist anhand komplexer Abwägungen stetig neu zu evaluieren und ggf. neu auszutarieren.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Bernd Grzeszick 
Zurück auf Los?
Zur Zulässigkeit von Wahlkreisänderungen nach erfolgter Bewerberaufstellung
Die jüngst beschlossene Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag sieht unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 zu reduzieren. Diese Änderung tritt aber – anders als die übrigen Teile der Reform – zum 1.1.2024 und damit erst nach der nächsten Wahl in Kraft. Gründe für das spätere Inkrafttreten sind wohl vor allem die tatsächlichen und politischen Anforderungen, die mit einer Reduzierung der Wahlkreise verbunden sind. Nicht geklärt ist, ob es zwingende rechtliche Gründe gegen eine Änderung der Wahlkreise gibt, wenn in einigen Wahlkreisen bereits Delegierte nominiert und zum Teil auch schon Wahlkreisbewerber aufgestellt sind. Dieser Frage geht der Beitrag nach.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Michael W. Müller 
Unbedingte Rechtsansprüche im Bildungsföderalismus
Von der Kindertagesförderung zur Ganztagesbetreuung im Grundschulalter
Der Beitrag diskutiert am Beispiel der Kindertagesförderung (U3) die finanzpolitischen und -rechtlichen Folgen unbedingter Rechtsansprüche in der Kinder- und Jugendhilfe. Analysiert werden vier Entwicklungen: Mit der Anerkennung von Sekundäransprüchen hat die Zivil- und Verwaltungsrechtsprechung einen Weg zur finanzwirksamen Durchsetzung des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII etabliert. Ansätze einer der Wahrnehmung dieses Anspruchs gegenläufigen Anreizsteuerung, die erheblichen rechtlichen Einwänden begegnen müssen, wurden kaum weiterverfolgt. Mit dem zunehmenden Einsatz öffentlicher Finanzmittel geht eine stärkere rechtliche Steuerung und Kontrolle der Leistungserbringung einher. Schließlich zeigen sich Tendenzen einer Vertikalisierung des Kinder- und Jugendhilferechts durch verstärkte Einflussnahme der Länder und des Bundes. Diese Entwicklungen werden vor dem Hintergrund ihres verfassungsrechtlichen Rahmens – insbesondere der Aufteilung der Gesetzgebungs- und Finanzierungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, der Garantie kommunaler Selbstverwaltung, der Grundrechte der Einrichtungsträger sowie des verfassungsrechtlichen Auftrags zum Schutz von Ehe und Familie und zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter – eingeordnet und auf mögliche übergreifende Erkenntnisse für künftige Projekte des Bildungsföderalismus, insbesondere den geplanten Ausbau der Ganztagesbetreuung befragt.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 


Forum

Markus Linden
Eine Ökonomisierung des Protests?
Kommerzielle Interessen und organisierte Akteure als Herausforderung des deutschen Petitionswesens
Mit der Einführung der öffentlich mitzeichenbaren Petition im Jahr 2005 hat der Deutsche Bundestag ein innovatives Format der digitalen Bürgerbeteiligung bereitgestellt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob mit dem Bedeutungszuwachs von Sammel- und Massenpetitionen auch eine Ökonomisierung des Petitionswesens und damit eine verdeckte Einflussnahme ressourcenstarker Akteure auf den Gesetzgebungsprozess einhergeht. Dazu werden die erfolgreichen Sammel- und Massenpetitionen seit 2014 quantitativ und qualitativ analysiert. Es zeigt sich, dass unterschriftenstarke Petitionen häufig von Verbänden und Vereinen aktiv unterstützt werden. Auch ökonomische Eigeninteressen der Verbände, Vereine und Petenten spielen im Petitionswesen eine Rolle. Diesbezüglich werden auch Kampagnen aufgelegt, die das Image von Firmen verbessern sollen. Allerdings geschieht diese Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess auf offener Bühne und nicht versteckt. Die vorgebrachten Meinungen und Argumente müssen sich folglich vor einem pluralistisch besetzten Ausschuss öffentlich „bewähren“. Vor diesem Hintergrund ist die teilweise beobachtbare Ökonomisierung und Kampagnenhaftigkeit des staatlichen Petitionswesens nur dann ein Problem, wenn der Petent bei „U-Boot-Petitionen“ lediglich als Strohmann agiert und dies nicht offengelegt wird. Ein solcher Fall wird im Beitrag beschrieben. Der Problematik kann mit einer angemessenen parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit begegnet werden. Darüber hinaus sollte sich der Bundestag nicht scheuen, sehr unterschriftenstarke Petitionen auch im Plenum zu erörtern.

Sie haben die Zeitschrift für Gesetzgebung abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite